Auszug aus der Selbstverwaltungsordnung Finanzen
Finanzielle Zuwendungen zum Verein
Formen finanzieller Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge, Förderungen, Spenden)
Von ehrenamtlichen Mitgliedern und Unterstützer:innen (Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 und 6 Satzung Psy4F), die sich ehrenamtlich aktiv für den Verein engagieren, werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Für jede natürliche oder juristische Person, die sich zu unserem Vereinszweck (§ 2 Satzung Psy4F) bekennt und einen regelmäßigen finanziellen Beitrag leisten möchte, gibt es jedoch die Möglichkeit, Fördermitglied (gem. § 4 Abs. 5 Satzung Psy4F) im Verein zu werden.
Unabhängig von einer Mitgliedschaft kann jede natürliche oder juristische Person an Psy4F spenden („Spender:innen“).
Bei Spenden und Fördermitgliedsbeiträgen von mehr als € 1.000 sehen wir vor, das Bekenntnis zum Vereinszweck zu verifizieren.
Fördermitgliedschaften
Höhe der Beiträge
Wir gehen von einem solidarischen Fördermodell aus. Der Mindestbeitrag für juristische Personen beträgt € 150 pro Jahr, für natürliche Personen € 5 pro Monat bzw. € 60 pro Jahr.
Zahlungsmodalitäten
- Bei Privatpersonen ist eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche, sowie eine jährliche Zahlungsweise möglich.
- Bei juristischen Personen bieten wir nur Jahresmitgliedschaften (Kalenderjahr).
- Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung
Kündigung der Fördermitgliedschaft
Die Kündigung der Fördermitgliedschaft natürlicher Personen ist mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende möglich. Jahresmitgliedschaften (z.B. juristischer Personen) können zum Jahresende gekündigt werden. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.